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Clearingstelle

Das Recht auf Portabilität stellt nach wie vor ein wichtiges Thema dar. Das Portabilitätsabkommen hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Mitarbeiter, welche das Unternehmen verlassen, einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung bzw. Mitnahme Ihrer bestehenden Altersvorsorge haben. Für das Unternehmen bedeutet dies jedoch Haftungsrisiken und ein Mehr an Verwaltungsaufwand.

Um den Aufwand für das Unternehmen zu minimieren und zugleich die maximalen Ansprüche für den Arbeitnehmer herauszuholen bieten wir Ihnen eine Clearingstelle über einen Kooperationspartner an. Die Clearingstelle überprüft den bereits bestehenden Vertrag und kann durch eine adäquate Umwandlungsvereinbarung Risiken für Ihr Unternehmen vermeiden.




​​​​IHRE VORTEILE ALS ARBEITGEBER​
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​​IHRE VORTEILE ALS ARBEITNEHMER​


INFOS ÜBER UNSER SPONSORING​
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BÜRO FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG & PRIVATE FINANZPLANUNG
LUDWIGSPLATZ 13
​94315 STRAUBING
fon  09421. 5533189
​fax  09421. 5533190


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