Funktion der Betriebsrente |
Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit für Ihre Rente im Alter vorzusorgen. Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Arbeitnehmer können steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einer Beitragsobergrenze von 3.408 Euro jährlich (Jahr 2021) in die Betriebsrente einzahlen. Abhängig vom Steuer- und Beitragssatz kann es sein, dass Sie selbst nur die Hälfte oder weniger des Sparbetrages bezahlen müssen. Den restlichen Betrag bekommen Sie vom Staat und vom Arbeitgeber dazu. Insgesamt können jährlich bis zu 6.816 Euro (Jahr 2021) steuerfrei angespart werden. Erwähnenswert ist, dass Sie beim Ausscheiden aus ihrer Firma einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterführung der Direktversicherung oder der Pensionskasse bei ihrem neuen Arbeitgeber haben. Somit kann gewährleistet werden, dass es von Seiten des Arbeitgebers zu keiner Unterbrechung kommt. |