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Pensionsfonds

Die Pensionsfonds ist ein moderner Weg der betrieblichen Altervorsorgung, der Sicherheit und hohe Renditechancen optimal kombiniert.
 Als Durchführungsweg im Rahmen der Reform des Betriebsrentengesetzes ist der Pensionsfonds hinzugekommen. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung. Die Beträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es dürfen Beträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden. Der Pensionsfonds erbringt die Leistungen in Rentenform.

Der Arbeitgeber schließt einen Versorgungsvertrag mit den Pensionsfonds ab. Dieser leistet die Rentenzahlung an die Arbeitnehmer.

• Übernahme der Verwaltung der Zusagen durch Pensionsfonds AG.

• Durch Rückdeckung garantierte Abdeckung der Leistungen

• Bilanzneutral

• Flexible Kapitalanlage ermöglicht höhere Renditechancen

• Private Weiterführung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers möglich

• Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu 4% der BBG

• niedrige PSV-Beiträge

• Die Leistungen über den Freibeträgen sind steuerpflichtig

• Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten

• Kapital muss grundsätzlich verrentet werden

• Beitragsaufwand auf max. 4% der BBG begrenzt

Der Pensionsfonds ist ein moderner Weg der betrieblichen Alterversorgung, der Sicherheit und hohe Renditechancen kombiniert.

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