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Pensionskasse

Die Pensionskasse ist weit verbreitet bei Konzernen und als Branchenlösung.
 Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erbracht werden. Aus dem Kapitalstock der Pensionskasse wird Ihre Altersvorsorgung finanziert.

Pensionskassen ähneln Lebensversicherungsunternehmen. Der Arbeitgeber schließt dort üblicherweise eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab.

• Mehrere Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung der Beiträge und Sozialversicherungsfreiheit bis 4% der BBG.

• Bilanzneutral

• Derzeit keine PSV-Beiträge oder andere Zusatzkosten

• Private Weiterführung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers möglich

• Neue frei zugängliche Pensionskassen sind noch nicht bewährt

• Steuerliche Förderung der Beiträge begrenzt

• Geringe tarifliche Vielfalt

• Die Leistungen über den Freibeträgen sind steuerpflichtig

• Bedingt durch Kapitalanlageform erfahrungsgemäß begrenzte Renditeaussichten

• Keine Übertragungsmöglichkeit vorhandener Versorgungszusagen auf eine Pensionskasse

• Keine Liquiditätsreserve

Die Pensionskasse ist in Unternehmen weit verbreitet.

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