Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist das ideale Versorgungsinstrument vor allem für Führungskräfte.
Durch den Betritt zu einer Unterstützungskasse garantiert Ihr Arbeitgeber Ihnen die zugesagten Versorgungsleistungen. Die Garantie wird durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Beiträge hierfür können von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber erbracht werden. Die eingegangenen Versorgungsverpflichtungen sind für Ihren Arbeitgeber bilanzneutral.
Der Arbeitgeber wird Mitglied einer Unterstützungskasse. Diese leistet die Rentenzahlungen an den Arbeitnehmern.
• Übernahme der Verwaltung der Zusagen durch Unterstützungskasse
• Jahrzehntelang bewährt
• Bilanzneutral
• Sehr hohe steuerfreie Zuwendungen möglich
• Sozialversicherungsfreiheit auch bei Entgeltumwandlung mit monatlicher Zahlung
• Keine Zulagenförderung nach §10a EStG möglich
• Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten
• Private Weiterführung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht möglich
• Bei Arbeitgeberwechsel kein einfaches Handling
• Haftungsrisiken des Arbeitgebers können nicht vollständig ausgeschlossen werden
• Gebühren für Unterstützungskassenmitgliedschaft, Verwaltungsgebühren und hohe PSV-Beiträge
• Die Leistungen über den Freibeträgen sind steuerpflichtig
Die Unterstützungskasse ist ein ideales Versorgungsinstrument vor allem für Führungskräfte.
Durch den Betritt zu einer Unterstützungskasse garantiert Ihr Arbeitgeber Ihnen die zugesagten Versorgungsleistungen. Die Garantie wird durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Beiträge hierfür können von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber erbracht werden. Die eingegangenen Versorgungsverpflichtungen sind für Ihren Arbeitgeber bilanzneutral.
Der Arbeitgeber wird Mitglied einer Unterstützungskasse. Diese leistet die Rentenzahlungen an den Arbeitnehmern.
• Übernahme der Verwaltung der Zusagen durch Unterstützungskasse
• Jahrzehntelang bewährt
• Bilanzneutral
• Sehr hohe steuerfreie Zuwendungen möglich
• Sozialversicherungsfreiheit auch bei Entgeltumwandlung mit monatlicher Zahlung
• Keine Zulagenförderung nach §10a EStG möglich
• Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten
• Private Weiterführung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht möglich
• Bei Arbeitgeberwechsel kein einfaches Handling
• Haftungsrisiken des Arbeitgebers können nicht vollständig ausgeschlossen werden
• Gebühren für Unterstützungskassenmitgliedschaft, Verwaltungsgebühren und hohe PSV-Beiträge
• Die Leistungen über den Freibeträgen sind steuerpflichtig
Die Unterstützungskasse ist ein ideales Versorgungsinstrument vor allem für Führungskräfte.